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IPO Einleitung |
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IPO (Internationale Prüfungsordnung) Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) Die Wiege der Hundesportvereine hat zu Beginn unseres Jahrhunderts im Polizeihundewesen gestanden. Von der reinen Zweckgebundenheit der Gründerzeit entwickelten sich die Aufgabenstellungen für Schutzhunde hin zum Schutzhundesport (SchH). Besonders im Training, bedingt durch neue, artgerechte Ausbildungsmethoden, bekam die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) eine sportliche Note. Da ist viel Bewegung und körperliche Einsatz gefordert, um dem Hund auch hier auf spielerische und konsequente Weise die möglichst korrekte Ausführung der in der IPO geforderten Übungsteile anzuerziehen. (Quelle: dhv Homepage) Voraussetzung für das Ablegen von Prüfungen ist eine bestande BH Prüfung Die Prüfung nach IPO gliedert sich in drei Disziplinen (sog. Abteilungen): (Alle Abteilungen können auch als separate Prüfungen abgelegt werden) Abteilung A : Fährtenarbeit und in die Fährtenprüfungen (FH1 und FH2) |
Abteilung A: Fährtenarbeit und Fährtenprüfung
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Die Anzahl der Gegenstände auf der Fährte und die Schwierigkeit derselben, nehmen über mehrere Prüfungsstufen ( IPO I bis III und FH1 bis FH2) zu. Das bedeutet, das die Anzahl der gelegten Winkel, die Länge der Fährte und die Liegedauer zunehmen. Des Weiteren können Erschwernisse in dem verwendeten Gelände (z.B. können Wege überquert werden) oder gelegten Verleitungen auftreten. Die dargestellten Fährenformen können auch spiegelbildlich gelegt werden IPO I A Eigenfährte mindestens 300 Schritte Fährtenprüfung 1 (FH1) Fremdfährte mindesten 1200 Schritte (mindestens 180 Minuten alt), 7 Schenkel, 6 Winkel 90 Grad, 4 Gegenstände, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 Minuten
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Abteilung B: Unterordnung
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Abteilung C: Schutzdienst
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Bei der Fährtenarbeit muss der Hund eine
zuvor gelegte Spur auf einem Acker oder einer Wiese verfolgen. Auf der Fährte befinden sich Gegenstände, welche zuvor vom Fährtenleger (der Hundeführer oder eine Fremdperson) deponiert wurden. Diese Gegenstände muss der Hund anzeigen. Dieses Verweisen kann entweder im Steh, Sitz oder Platz erfolgen. Jedoch muss der Hund auf der Fährte immer dieselbe Position einnehmen.
(mindestens 20 Minuten alt) 3 Schenkel, 2 Winkel 90 Grad, 2 dem Hundeführer gehörende Gegenstände, Ausarbeitungszeit 15 Minuten.
IPO II A Fremdfährte mindesten 400 Schritte (mindestens 30 Minuten alt), 3 Schenkel, 2 Winkel 90 Grad, 2 Gegenstände, Ausarbeitungszeit 15 Minuten
Fährtenprüfung 2 (FH2) Fremdfährte mindesten 1800 Schritte (mindestens 180 Minuten alt), 8 Schenkel, 7 Winkel 90 Grad, 7 Gegenstände, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 Minuten 


In dieser Abteilung werden Elemente der Unterordnung überprüft. Dieser Grundgehorsam stellt die Grundlage für die komplette Arbeit in
allen drei Abteilungen dar. In der Abteilung B wird in der Fußarbeit je nach Prüfungsstufe dem Hund das Sitz, Platz und Steh aus der Bewegung abverlangt.
Daneben
muss der Hund Apportierübungen zeigen. Diese finden sowohl auf der Ebene, als auch über Hindernisse (Steilwand, Meterhürde) statt.
Die Grundlage des Schutzdienstes ist der Beutetrieb des Hundes, auf welchem die Arbeit am Helfer aufgebaut ist. 