IPO Einleitung

 

IPO (Internationale Prüfungsordnung) Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG)

Die Wiege der Hundesportvereine hat zu Beginn unseres Jahrhunderts im Polizeihundewesen gestanden. Von der reinen Zweckgebundenheit der Gründerzeit entwickelten sich die Aufgabenstellungen für Schutzhunde hin zum Schutzhundesport (SchH). Besonders im Training, bedingt durch neue, artgerechte Ausbildungsmethoden, bekam die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) eine sportliche Note. Da ist viel Bewegung und körperliche Einsatz gefordert, um dem Hund auch hier auf spielerische und konsequente Weise die möglichst korrekte Ausführung der in der IPO geforderten Übungsteile anzuerziehen. (Quelle: dhv Homepage)

Voraussetzung für das Ablegen von Prüfungen ist eine bestande BH Prüfung

Die Prüfung nach IPO gliedert sich in drei Disziplinen (sog. Abteilungen):  (Alle Abteilungen können auch als separate Prüfungen abgelegt werden)

Abteilung A : Fährtenarbeit
Abteilung B : Unterordnung
Abteilung C : Schutzdienst

und in die Fährtenprüfungen (FH1 und FH2)

 Abteilung A: Fährtenarbeit und Fährtenprüfung

fährtenBei der Fährtenarbeit muss der Hund eine zuvor gelegte Spur auf einem Acker oder einer Wiese verfolgen. Auf der Fährte befinden sich Gegenstände, welche zuvor vom Fährtenleger (der Hundeführer oder eine Fremdperson) deponiert wurden. Diese Gegenstände muss der Hund anzeigen. Dieses Verweisen kann entweder im Steh, Sitz oder Platz erfolgen. Jedoch muss der Hund auf der Fährte immer dieselbe Position einnehmen.

 Die Anzahl der Gegenstände auf der Fährte und die Schwierigkeit derselben, nehmen über mehrere Prüfungsstufen ( IPO I bis III und FH1 bis FH2) zu. Das bedeutet, das die Anzahl der gelegten Winkel, die Länge der Fährte und die Liegedauer zunehmen. Des Weiteren können Erschwernisse in dem verwendeten Gelände (z.B. können Wege überquert werden) oder gelegten Verleitungen auftreten.

Die dargestellten Fährenformen  können auch spiegelbildlich gelegt werden

IPO I A  Eigenfährte mindestens 300 SchritteFährtenschema IPO I und IPO II (mindestens 20 Minuten alt) 3 Schenkel, 2 Winkel 90 Grad, 2 dem Hundeführer gehörende Gegenstände, Ausarbeitungszeit 15 Minuten.

 Fährtenschema IPO 3 AIPO II A Fremdfährte mindesten 400 Schritte (mindestens 30 Minuten alt), 3 Schenkel, 2 Winkel 90 Grad, 2 Gegenstände, Ausarbeitungszeit 15 Minuten

IPO III A Fremdfährte mindesten 600 Schritte (mindestens 60 Minuten alt), 5 Schenkel, 4 Winkel 90 Grad, 3 Gegenstände, Ausarbeitungszeit 20 Minuten

Fährtenprüfung 1 (FH1) Fremdfährte mindesten 1200 Schritte (mindestens 180 Minuten alt), 7 Schenkel, 6 Winkel 90 Grad, 4 Gegenstände, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 MinutenFährtenschema FH 1

Fährtenschema FH 2Fährtenprüfung 2 (FH2) Fremdfährte mindesten 1800 Schritte (mindestens 180 Minuten alt), 8 Schenkel, 7 Winkel 90 Grad, 7 Gegenstände, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 Minuten

 Abteilung B: Unterordnung

ipo b annikaIPO B FlyIn dieser Abteilung werden Elemente der Unterordnung überprüft. Dieser Grundgehorsam stellt die Grundlage für die komplette Arbeit in ipo b hansallen drei Abteilungen dar. In der Abteilung B wird in der Fußarbeit je nach Prüfungsstufe dem Hund das Sitz, Platz und Steh aus der Bewegung abverlangt. ipo b hürdeDaneben ipo b sylviamuss der Hund Apportierübungen zeigen. Diese finden sowohl auf der Ebene, als auch über Hindernisse (Steilwand, Meterhürde) statt.
Ein weiteres Element der Abteilung B ist das Vorausschicken, bei welchem der Hund über eine festgelegte Distanz sich vom Hundeführer möglichst schnell wegbewegen müssen und auf Zuruf seines Hundeführers blitzschnell ein Platz ausführen soll. Auch hier nehmen die Anforderungen, welche an das Team Hundeführer- Hund gestellt werden mit steigender Prüfungsstufe von IPO I bis III zu.

 Abteilung C: Schutzdienst

 IPO C HansDie Grundlage des Schutzdienstes ist der Beutetrieb des Hundes, auf welchem die Arbeit am Helfer aufgebaut ist.  IPO C Carsten
Der Hund lernt auch in diesem Trieb dem Hundeführer zu gehorchen und die von der Prüfungsordnung geforderten Übungen zu erledigen. Denn für die VPG ist ein Hund, der mit dem Schutzarm nichts anfangen kann genauso unbrauchbar, wie ein Hund, der im Trieb nicht mehr in der Kontrolle des Hundeführers steht. Grundlagen für den Schutzdienst sind neben dem ausreichenden Gehorsam die Ausgeglichenheit, Nervenstärke und das Selbstbewusstsein des Hundes.

 

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