Was versteht man unter Begleithundeausbildung?
Die Begleithundeausbildung schließt sich nahtlos an die Kurse Welpenprägung, Junghundeausbildung und dem Grundkurs, der nach der Junghundeausbildung erfolgen sollte, an.
Ziel sollte die Ablegung der Begleithundeprüfung (BH) nach den Richtlinien des VDH (Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V.) sein. Viele Ordnungsämter von Städten und Gemeinden belohnen bereits das Ablegen dieser Prüfung mit ermäßigter Hundesteuer.
Die Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung ist grundsätzlich an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden (bzw. ihr gleichstehend an eine Bewerbung).
Zugelassen zu einer Begleithundeprüfung sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt 15 Monate. Der Hund muss mit einer Chip- oder Tätowiernummer eindeutig identifizierbar sein. Eine bestandene Begleithundeprüfung ist Vorrausetzung für weitere Ausbildungsaktivitäten bzw. die Teilnahme an Prüfungen in Agility, Obedience. Turnierhundesport /THS) und Vielseitigskeitssport (IPO/VPG Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde).
Die Ausbildung wird wie in der voran gegangenen Ausbildungsstufen vorrangig über positive Verstärkung aufgebaut (Motivation mit z.B. Spielzeug oder Leckerli).
Die Arbeit mit dem Hu
nd, seine Ausbildung und sein Gehorsam sind Aufgaben, die beiden gleichermaßen Freude bereiten sollen, denn unsere Hunde wollen gefordert werden.
Beim Gehorsamstraining werden in erster Linie die Hundeführer geschult, wie sie auf ihren Hund einwirken sollen, welche Hilfen man zu Beginn einer Übung gibt und wie diese später abgebaut werden. Wichtig ist vor allem das richtige Motivationsmittel für den Hund zu finden und das exakte Timing von Belohnung und Strafe. Die Übungen werden in Einzelschritte zerlegt und erst, wenn diese relativ sicher gezeigt werden, zusammen gefügt.
Neben der Ausbildung auf dem Hundeplatz werden die Hundeführer, die die Begleithundeprüfung ablegen wollen, im Hinblick auf den Sachkundenachweis auch theoretisch geschult.
Unser Motto: Ein gut erzogener, gehorsamer Hund ist ein ausgeglichener Hund und es macht Spaß, sich mit ihm in der Öffentlichkeit zu zeigen.
Die Begleithundeprüfung besteht aus drei Teilen:
Im ersten Teil wird der Hundeführer einer theoretischen Sachkundeprüfung unterzogen. Hier hat er Fragen zum Verhalten, der Pflege und Haltung des Hundes zu beantworten.
Der Fragenkatalog entspricht dem des VDH-Hundeführerscheins. Nur bei bestandener Sachkundeprüfung

wird man zum praktischen Teil zugelassen.
Der zweite Teil findet auf einem Übungsplatz oder freiem Gelände statt. Zu Beginn der Prüfung unterzieht der Leistungsrichter (anerkannt vom Verband für das deutsche Hundewesen) den Hund einer Wesensprobe als Zulassungsvoraussetzung.
Dabei muss sich der Hund gut sozialisiert zeigen, sodann kann der Gehorsamsteil absolviert werden:
* Leinenführigkeit und Freifolge
* "bei Fuß"
* Sitz auf Kommando
* Platz-Übung in Verbindung mit Herankommen und das
* Ablegen des Hundes
Der dritte Teil beinhaltet die Prüfung im Straßenverkehr. Es wird die Führigkeit und das Verhalten des Hundes im Straßenverkehr / in der Öffentlichkeit geprüft, u.a. auch das Verhalten eines alleingelassenen Hundes gegenüber Passanten und gegenüber anderen Tieren.
Nur dann, wenn der Hund im ersten Teil guten Gehorsam zeigt und sich im Verkehrsteil ausgeglichen, führig und nicht aggressiv verhält, gilt diese Prüfung als bestanden.

