| Begleithundeausbildung |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Sonntag, den 05. März 2006 um 08:48 Uhr | |
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Was versteht man unter Begleithundeausbildung? Die Begleithundeausbildung schließt sich nahtlos an die Kurse Welpenprägung, Junghundeausbildung und dem zehnstündigen Grundkurs, der nach der Junghundeausbildung erfolgen sollte, an.
Die Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung ist grundsätzlich an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden (bzw. ihr gleichstehend an eine Bewerbung). Zugelassen zu einer Begleithundeprüfung sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt 15 Monate. Der Hund muss mit einer Chip- oder Tätowiernummer eindeutig identifizierbar sein. Eine bestandene Begleithundeprüfung ist Vorrausetzung für weitere Ausbildungsaktivitäten bzw. die Teilnahme an Prüfungen in Agility, Obedience (engl. Unterordnung) und VPG (Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde). Die Ausbildung wird wie in der voran gegangenen Ausbildungsstufen vorrangig über positive Verstärkung aufgebaut (Motivation mit z.B. Spielzeug oder Leckerli). Beim Gehorsamstraining werden in erster Linie die Hundeführer geschult, wie sie auf ihren Hund einwirken sollen, welche Hilfen man zu Beginn einer Übung gibt und wie diese später abgebaut werden. Wichtig ist vor allem das richtige Motivationsmittel für den Hund zu finden und das exakte Timing von Belohnung und Strafe. Die Übungen werden in Einzelschritte zerlegt und erst, wenn diese relativ sicher gezeigt werden, zusammen gefügt. Neben der Ausbildung auf dem Hundeplatz werden die Hundeführer, die die Begleithundeprüfung ablegen wollen, im Hinblick auf den Sachkundenachweis auch theoretisch geschult. Unser Motto: Ein gut erzogener, gehorsamer Hund ist ein ausgeglichener Hund und es macht Spaß, sich mit ihm in der Öffentlichkeit zu zeigen. Die Begleithundeprüfung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Hundeführer einer theoretischen Sachkundeprüfung unterzogen. Der zweite Teil findet auf einem Übungsplatz oder freiem Gelände statt. Zu Beginn der Prüfung unterzieht der Leistungsrichter (anerkannt vom Verband für das deutsche Hundewesen) den Hund einer Wesensprobe als Zulassungsvoraussetzung. * Leinenführigkeit und Freifolge Der dritte Teil beinhaltet die Prüfung im Straßenverkehr. Es wird die Führigkeit und das Verhalten des Hundes im Straßenverkehr / in der Öffentlichkeit geprüft, u.a. auch das Verhalten eines alleingelassenen Hundes gegenüber Passanten und gegenüber anderen Tieren. Nur dann, wenn der Hund im ersten Teil guten Gehorsam zeigt und sich im Verkehrsteil ausgeglichen, führig und nicht aggressiv verhält, gilt diese Prüfung als bestanden.
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 13. März 2011 um 04:42 Uhr |



Ziel sollte die Ablegung der Begleithundeprüfung (BH) nach den Richtlinien des vdh (Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V.) sein. Viele Ordnungsämter von Städten und Gemeinden belohnen bereits das Ablegen dieser Prüfung mit ermäßigter Hundesteuer.